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Detektive im Einsatz gegen Arbeitszeitbetrug

Ein Arbeitgeber, der sich auf seine Mitarbeiter voll und ganz verlassen kann, ist vermutlich ein sehr glücklicher Mensch. Vor allem in kleinen Unternehmen ist die Bindung zwischen Arbeitnehmern und ihrem Chef oft recht groß. Über Arbeitszeitbetrug wird sich dann niemand Gedanken machen. Aber sobald Mitarbeiter Arbeitsstunden abrechnen, die sie nicht geleistet haben, dann kann es für den Unternehmer recht teuer werden. Ganz besonders heikel wird es dann, wenn sich Mitarbeiter krankschreiben lassen, die dann aber recht gesund auf „einer anderen Hochzeit tanzen“. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und kann für alle Seiten zu ernsthaften Problemen führen. Wenn es um die Beweisführung geht, dann kann der Einsatz von Privatdetektiven sinnvoll sein. Diese Aufgabe übernehmen im Großraum Stuttgart die Detektive von ADECTA.

Der Einsatz beim Verdacht auf Spesenbetrug

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Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay (pixabay license)
Wirtschaftsdetekteien beschäftigen sich häufig mit der Mitarbeiterüberwachung im Zusammenhang mit verschiedenen Verdachtsfällen, darunter Lohnfortzahlungsbetrug, Spesenbetrug oder Abrechnungsbetrug. Eine generelle Überwachung aufgrund bloßer Vermutungen ist nicht gestattet. Spesenbetrug wird offenbar zunehmend als Bagatelle betrachtet, was dazu führt, dass die Außendienst- und Reiseabrechnungen in vielen Unternehmen unnötig ansteigen. Möglicherweise fühlen sich die Mitarbeiter sogar berechtigt, lieber zu viel Geld zu beanspruchen als zu wenig, doch dabei handelt es sich eindeutig um Betrug und somit um eine Straftat. Wenn ein Unternehmer wiederholt Zweifel hat, dass einer oder mehrere Mitarbeiter ihn auf diese Weise betrügen, sollte er sich an die Detektei ADECTA in Stuttgart wenden. Diese führen Ermittlungen im Auftrag des Arbeitgebers durch und überwachen die Zielperson diskret. Wenn die Wirtschaftsdetektive herausfinden und nachweisen können, dass es sich um Spesen- oder Abrechnungsbetrug handelt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter eine Abmahnung oder Kündigung auszusprechen. Personenbezogene Daten dürfen nur auf der Grundlage eines gezielten und begründeten Verdachts an externe Ermittler weitergegeben werden, ohne Zustimmung des Betriebsrats. Auch interne Videoüberwachung im Betrieb ist nicht ohne Begründung gestattet. Erst wenn konkrete Anzeichen dafür vorliegen, dass das Unternehmen internen Bedrohungen ausgesetzt ist und spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich sind, darf eine Installation von Videokameras erfolgen.

Spionageangriffe auf ein Unternehmen

Es gibt allerdings noch weitere Gründe, warum ein Unternehmen die Dienste eines Privatdetektivs bzw. eines Wirtschaftsdetektivs in Anspruch nehmen kann. So etwa dann, wenn sich der Verdacht erhärtet, dass der Mitbewerber im Unternehmen „mithört“. Winzige Sender, die in Kugelschreibern versteckt sind, Lauschangriffe über die Steckdosenleiste und die Überwachung von Computerschriften aus mehreren hundert Metern Entfernung mögen wie Szenen aus einem James Bond Film oder einem anderen Spionagestreifen klingen. Leider sind solche Abhörmethoden jedoch keine reine Fiktion mehr, sondern sind mittlerweile in vielen großen und kleinen Unternehmen Realität geworden. Mit dem Fortschritt der Technologie werden auch die Spionageangriffe immer raffinierter und ausgeklügelter. Das erforderliche Equipment für solche Angriffe ist relativ kostengünstig, einfach zu beschaffen und zu bedienen. Dadurch ist es selbst für technisch unerfahrene Personen und kriminelle Laien auf dem Gebiet der Spionage heutzutage kein großes Problem mehr, an Firmengeheimnisse zu gelangen und sie zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Diskrete Ermittlungen

Wenn ein begründeter Verdacht auf Spesenbetrug oder andere Formen von Geschäftsschädigung besteht, ist es ratsam, sich an eine angesehene Wirtschaftsdetektei zu wenden. Die Detektive von ADECTA führen diskrete Ermittlungen durch und halten sich streng an die Vorgaben ihrer Auftraggeber. Um zu verhindern, dass Verdächtige von den Ermittlungen erfahren, sollten Mandanten nicht zögern, die Detektei zu kontaktieren. Es ist empfehlenswert, nicht mehr Personen als unbedingt nötig in den Verdacht einzuweihen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. So könnten die Wirtschaftsdetektive beispielsweise bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug eine diskrete Mitarbeiterüberwachung durchführen, die laut Arbeitsgericht über einen Zeitraum von mindestens drei oder vier Tagen erfolgen sollte, ohne dass die Zielperson oder ihre Kollegen etwas davon bemerken.

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